Die Indikation zur Radio- und Strahlentherapie erstreckt sich im Wesentlichen auf drei große Gebiete:

  • Schmerzbestrahlung (niedrig dosierte Röntgentiefentherapie (RTT), Röntgenreizbestrahlung)
  • Bestrahlung gutartiger Erkrankungen (niedrig bis mittel dosierte Strahlentherapie)
  • Bestrahlung bösartiger Erkrankungen (mittel bis hoch dosierte Strahlentherapie

Bei bösartigen Erkrankungen wird zwischen dem kurativen und palliativen Ansatz unterschieden:

Kurativer Ansatz

Die Anwendung der Strahlentherapie kann kurativ sein

Die Indikation einer Strahlentherapie kann „kurativ“, d.h. in heilender Absicht, eingesetzt werden. In diesem Fall wird eine ausreichend hohe Strahlendosis auf die Tumorzellen appliziert um die einzelnen Tumorzellen zu devitalisieren bzw. zu vernichten. Beim Ziel einer Heilung wird die Radiotherapie auch auf die angrenzenden Lymphabflussbereiche erweitert, da sich dort einzelne mikroskopische Tumorzellen befinden können. In diesem Fall wird häufig eine simultane Chemotherapie durchgeführt um die Wirkung der Strahlen zu intensivieren.

Palliativer Ansatz

Falls der Tumor zu groß ist oder wenn der Tumor ungünstig liegt, d.h. wenn sich in unmittelbarer Nachbarschaft des Tumors gesundes Gewebe befindet, oder wenn schon Tochterabsiedlungen (Metastasen) vorhanden sind, ist eine tumorsanierende Bestrahlung nicht mehr möglich. Dann wird die Strahlentherapie in „palliativer“ Hinsicht eingesetzt. Eine Heilung ist hier nicht möglich.

Ziel der Strahlentherapie beim palliativen Ansatz ist, Schmerzen effektiv zu lindern, eine Frakturgefahr zu minimieren oder eine Tumorverkleinerung im Sinne einer Verbesserung der Lebensqualität zu erzielen. Schmerzmittel können somit häufig in der Dosis reduziert werden. In der palliativen Bestrahlung wird die Gesamtdosis niedriger eingesetzt um die vorgesehene Wirkung zu erzielen, ohne die Lebensqualität des Patienten wesentlich zu beeinträchtigen.

Röntgenstrahlen sind hocheffektiv. Deshalb sind die Sicherheitsanforderungen bei Institution, die Röntgenstrahlen anwenden, besonders hoch. Der Gesetzgeber hat sogar eigene Gesetze hierzu erlassen.

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