Die Bestrahlung von gutartigen Erkrankungen ist ebenfalls eine von den Krankenkassen anerkannte Therapieform. Die Kosten sind anerkannte Kassenleistungen und werden von den gesetzlichen und privaten Kassen übernommen. Für die Strahlentherapie benötigen Sie eine Überweisung von Ihrem Haus- oder Facharzt

Bestrahlung bei gutartigen Erkrankungen

Im Folgenden finden Sie die wesentlichen Informationen zur Strahlentherapie bei gutartigen Erkrankungen.

Kosten

Die Bestrahlung von gutartigen Erkrankungen sind anerkannte Kassenleistungen der gesetzlichen und privaten Kassen. (100% Erstattung durch Kasse).

Überweisung

Sie benötigen eine Überweisung von Ihrem Facharzt zur Strahlentherapie. Auch Ihr Hausarzt kann Sie zur Bestrahlung überweisen.

Indikationen

Dupuytren, Röntgen Schmerztherapie

Welche weiteren gutartigen Erkrankungen können mit einer Strahlentherapie behandelt werden?

  • Knoten und Stränge der Hohlhand und der Fußsohle (Morbus Dupuytren, Morbus Ledderhose). Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der Deutschen Dupuytren Gesellschaft.
  • Krümmung des Penis (Induratio penis plastica (IPP), Peyronie-Krankheit)
  • Verhinderung von Narbenwucherungen (Keloiden) nach einer Operation
  • Verhinderung von Hüftgelenksverknöcherung nach Hüftgelenkersatz (heterotope Ossifikation)
  • Schuppenflechte mit chronischem Juckreiz (Psoriasis)
  • Hervortreten der Augäpfel bei Schilddrüsenerkrankungen (Endokrine Orbitopathie)
  • Bindegewebserkrankungen wie Schwielen an der Bindehaut des Auges (Pterygium)
  • Erblindungsprophylaxe (bei feuchter Makuladegeneration)

Bei den oben genannten Erkrankungen ist die eingesetzte Strahlendosis unterschiedlich. Die Strahlentherapeutin stellt die Indikation und bestimmt die Höhe der Strahlendosis für eine erfolgreiche Therapie.