Der Sicherheit wird in der Strahlentherapie eine sehr große Bedeutung beigemessen. Mehrere Kontrollinstanzen dienen einem fehlerfreien Ablauf der Behandlung.
Sicherheit in der Planung
Schritt 1
Die Planung einer Bestrahlung erfolgt an einem speziellen Arbeitsplatz. Hierbei zeichnet der Strahlentherapeut in die Bilder des Planungs-CT bzw. des Planungs-MRT präzise die Grenzen des Tumors ein (Konturierung). Diese Daten werden zur Festlegung des zu bestrahlenden Tumorvolumens genutzt und somit wird ein Strahlendosiskonzept festgelegt.
Schritt 2
Der Strahlenphysiker berechnet die Strahlendosis.
Schritt 3
Die Berechnungen des Physikers für die Bestrahlung des Tumors und der Streudosis auf die gesunden Organe werden vom Arzt überprüft. Insbesondere überprüft der Arzt erneut die wissenschaftlich festgelegten Toleranzdosen für das gesunde Gewebe. Der Strahlentherapeut akzeptiert den Plan nur dann, wenn sämtliche Sicherheitskriterien erfüllt sind.
Schritt 4
Bevor die erste Bestrahlung am Patienten durchgeführt wird, überprüft der Physiker den Plan mit einer Qualitätsanalyse. Bei den modernen Bestrahlungstechniken wie IMRT, VMAT, Tomotherapie wird der Plan an einem Phantom erprobt und die effektive Dosis in und um das Zielgebiet gemessen. Erst wenn die Messung eine exakte Übereinstimmung mit der Berechnung zeigt, wird der Plan freigegeben. Dies geschieht durch elektronische Unterschrift. Der Status des Plans kann nach der elektronischen Unterschrift nicht mehr verändert werden ohne eine erneute Überprüfung und Freigabe.
Falls eine Umstellung während einer Bestrahlung vorgenommen werden muss, wird das oben geschilderte Planungsverfahren wiederholt.