Wenn der Patient zusätzlich zu Diagnosen und Therapievorschlag seines behandelnden Arztes eine weitere fachliche Meinung (Zweitmeinung, second opinion) einholen möchte, ist dies in der Regel ohne zusätzliche Kosten möglich.
Wir empfehlen jedoch, dies im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse abzuklären.
Sind Sie gesetzlich versichert, beraten Sie sich mit Ihrem behandelnden Arzt und bitten Ihn um einen Überweisungsschein zu einem weiteren Spezialisten. Mit dem Überweisungsschein können Sie einen Termin bei uns vereinbaren. In der Konsultation werden wir Sie befragen, die vorhandenen Unterlagen sichten und in unserer Tumorkonferenz besprechen. Sie erhalten von uns in der Regel innerhalb einer Woche eine schriftliche Stellungnahme.
Sind Sie privat versichert, können Sie direkt einen Termin vereinbaren. Es bedarf keiner Überweisung.
Wichtig: Bitte bringen Sie zum Termin sämtliche Unterlagen mit.
Häufige Gründe für das Aufsuchen eines weiteren Spezialisten sind:
- Sie zweifeln an der Diagnose
- Die dargelegten medizinischen Informationen waren unverständlich
- Die Kommunikation mit dem Arzt ist schwierig und Ihnen wird keine Gelegenheit eingeräumt Fragen zu stellen
- Sie haben kein Vertrauen zum Erst-Arzt
- Sie sind mit der vorgeschlagenen Therapie nicht einverstanden
Mögliche Vorteile beim Einholen einer Zweitmeinung sind:
- Sie haben insgesamt mehr Vertrauen und möchten dann die vorgeschlagene Therapie durchführen.
- Es ist möglich, dass Ihnen mehrere Therapieoptionen vorgeschlagen werden, wobei Sie selbst entscheiden können, welche Sie bevorzugen.
- Es ist möglich, dass Ihnen eine neue Therapie vorgeschlagen wird, welche von der Kasse noch nicht finanziert wird. Manchmal ist eine solche Therapie im Rahmen einer Studie möglich.
- Der Arzt kann Ihnen ein „off-label-use“ eines Medikaments (von den gesetzlichen Kassen für diese Indikation nicht zugelassenes Medikament) vorschlagen.
- Sie können trotz der zweiten Meinung bei Ihrem erstbehandelnden Arzt therapiert werden. Jeder Arzt ist bei schwieriger medizinischer Situation froh, wenn er die Meinung eines erfahrenen Kollegen in seine Überlegungen für die bestmögliche Therapie einbeziehen kann. Es muss nicht zu einem gegenseitigen Vertrauensverlust führen.
Mögliche Nachteile einer Zweitmeinung sind:
- Das Einholen einer Zweitmeinung ist verbunden mit Wartezeiten. Das kann möglicherweise einen zügigen Therapiebeginn verzögern.
- Die zweite Meinung führt nicht zum erwarteten Ergebnis. Das kann den Patienten noch weiter beunruhigen.
- Der zweite Spezialist bietet alternative Therapien, wobei der Patient selbst entscheiden kann, welche Therapie er wahrnimmt. Manche Patienten wollen vielleicht nicht selbst entscheiden und das Ergebnis der Zweitmeinungssuche kann unbefriedigend sein.
- Eine wohnortferne Behandlung bedeutet zusätzliche Kosten für den Patienten und seine Angehörigen. Der Besuch der Angehörigen bei stationärer Behandlung kann seltener sein.
Fragen, die Sie Ihrem Arzt betreffend einer Zweitmeinung stellen sollten:
- Sehen Sie die Diagnose ähnlich?
- Welche Therapiealternativen gibt es?
- Inwiefern ist die von Ihnen empfohlene Therapie besser, welche Vorteile sind vorhanden? Sind meine Heilungschancen besser? Anders?
- Welche Nebenwirkungen hat die Therapie? Wie lange ist die Anwendung?
- Muss ich in Ihrer Klinik behandelt werden? Kann ich die Behandlung auch bei meinem Arzt durchführen?
- Entstehen zusätzliche Kosten für mich? Übernimmt meine Kasse die Therapiekosten?
- Übernimmt die Kasse meine Fahrtkosten?
- Können meine Angehörigen bei stationärer Behandlung in der Nähe wohnen? Gibt es eventuell eine Möglichkeit für meinen Partner bei mir im Zimmer zu übernachten? Wie viel wird dies kosten?