Die Indikation einer Bestrahlung wird getroffen nach der Vorstellung der Daten des jeweiligen Patienten. Es wird intensiv über die Notwendigkeit von zusätzlichen Therapien von vielen Fachspezialisten diskutiert und erst danach entschieden.
Der Strahlenarzt erfährt weitere wichtige Informationen über den Tumor von dem Operateur, seine Berichte und die des Pathologen und Radiologen. Alle durchgeführten Röntgen, CT und MRT Bilder sind für den Strahlentherapeuten für die Therapie wichtig und sollten zum Zeitpunkt des Erstgespräches vorliegen.
Kurative Behandlung:
Hier ist der Einsatz der Strahlentherapie in heilender Absicht. z.B. kann eine Bestrahlung des Operationsareals innerhalb von ca. 6 Wochen nach einer Operation notwendig sein um vereinzelte mikroskopische Tumorzellreste zu sanieren damit die Heilungsschanzen noch weiter optimiert werden können. Manchmal wird hier eine milde Chemotherapie mit der Bestrahlung appliziert um die Wirkung der Bestrahlung zu intensivieren.
Wenn eine Operation anatomisch nicht möglich ist aus anatomischen Gründen oder die Wahrscheinlichkeit einer vollständigen Operation des Tumors vom Operateur als gering eingeschätzt wird, dann wird die Bestrahlung als eine Therapiealternative gesehen und die Bestrahlung „primär“ eingesetzt. Auch hier wird eine begleitende Chemotherapie eingesetzt um die kurativen Chancen zu verbessern.
Palliative Therapie:
Wenn eine Heilung nicht möglich ist, z.B. wenn die Tumorzellen im Körper gestreut haben oder wenn der Tumor aufgrund seiner Größe und Ausdehnung angrenzende Organe befallen hat, wird die Strahlentherapie eingesetzt um das Tumorwachstum Vorort zu beherrschen. Ziel hierbei ist die Aufrechterhaltung der Lebensqualität und Verlangsamung des Tumorwachstums. Die Strahlentherapie wird bei Knochenmetastasen eingesetzt um Schmerzen zu minimieren. Drohende durch Metastasen verursachte Frakturen werden bestrahlt in Sinne einer Knochenstabilisierung und Hemmung des Tumorwachstums. Bei tumorbedingten massiven Blutungen führt der Einsatz der Strahlentherapie zum Stillstand der Blutung.